LWP 2010 Nr. 1:
["Die Leasingbranche im Wandel" - Herausforderungen und Chancen ]
von Dipl.-Vw. Marijan Nemet
Der Artikel basiert auf Marijan Nemets Festvortrag anlässlich des 25jährigen Bestehens des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln und analysiert das aktuelle Umfeld der Leasingbranche. Diese erlebt zurzeit eine umfassende Veränderung. Seit über einem Jahr unterliegen Leasingunternehmen einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Was zunächst als steuerlich motivierte Diskussion mit der Zielsetzung der steuerlichen Gleichstellung mit Banken begann, hat eine Eigendynamik bekommen, die nahezu alle Bereiche des Leasinggeschäfts berührt. In einem zunehmend herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld, das mit den Folgen der Finanzkrise kämpft, sind die Leasingunternehmen gezwungen, sich mit neuen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen, welche die Branche wesentlich verändern und teilweise zu erhöhten Aufwendungen führen.
Durch das Unternehmensteuergesetz 2008 ergab sich eine Doppelbesteuerung des Refinanzierungsaufwands bei Leasinggeschäften. Dem sollte durch die Ausweitung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs auf die Leasingbranche begegnet und eine Gleichstellung der Leasingbranche mit Kreditinstituten hergestellt werden. Diese Erweiterung und damit Gleichstellung wurde mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2009 beschlossen.
Der Autor betrachtet die Konsequenzen und Herausforderungen, die sich hieraus ergeben. MaRisk, RechKredV, BilMoG und IFRS wirken sich auf das tägliche Geschäft aus, deren Vorschriften gilt es umzusetzen. Leasinggesellschaften können ihr Geschäft besser steuern, wenn sie über ein risikoorientiertes, ganzheitliches Management- und Controllingsystem verfügen und die Makrtentwicklung stets im Auge haben.
[Zur Reform des IAS 17: Ist der Right-of-Use-Approach dem Risk-Reward-Approach überlegen?]
von Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels
IASB und FASB haben im März 2009 das Diskussionspapier „Leases – Preliminary Views“ vorgelegt. Nach den Vorstellungen der Boards wird eine völlige Neukonzeption der Leasingbilanzierung angestrebt. Das Diskussionspapier beschäftigt sich ausschließlich mit der Leasingnehmer-Bilanzierung, Probleme der Leasinggeber-Bilanzierung bleiben bis auf wenige grundsätzliche Anmerkungen unberücksichtigt. Ziel der neuen Bilanzierungsvorschriften ist es, einen Standard zu schaffen, der eine einheitliche Bilanzierung für alle Leasingverhältnisse vorsieht, die mit den anderen Standards kompatibel ist und den Informationsnutzen des Jahresabschlusses erhöht. Darüber hinaus sollen die zurzeit noch divergierenden Vorschriften von IFRS und US-GAAP zusammengeführt werden. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass die hoch gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Der im Diskussionspapier konzipierte neue Bilanzierungsstandard ist weder mit den Grundprinzipien der Bilanzierung, wie sie im Framework definiert sind, vereinbar, noch verbessert sich die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Durch den einheitlichen Bilanzausweis aller Leasingverhältnisse erübrigt sich zwar die bisweilen problematische Abgrenzung zwischen Operate und Finance Lease, dafür entstehen aber neue Abgrenzungsprobleme, über die das Diskussionspapier hinweggeht, wie der Beitrag zeigt.
[International einheitliche Bankenaufsicht nach der Finanzmarktkrise ]
von Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels
Die Finanzmarktkrise hat Schwächen in der Bankenaufsicht deutlich werden lassen. Der Artikel befasst sich mit vier Ansatzpunkten für eine Weiterentwicklung der Bankenaufsicht:
- Benötigt wird eine stärker an Prinzipien orientierte Bankenaufsicht anstatt starrer Regeln für die Eigenmittelunterlegung.
- Künftig muss systemischen Risiken größere Aufmerksamkeit gewidmet werden, es reicht nicht aus, die Stabilität von Banken isoliert in den Blickwinkel zu nehmen.
- Risiken wurden auf nicht von der Regulierung erfasste Zweckgesellschaften ausgelagert. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Regulierung ausgedehnt werden muss.
- Die Organisation der Bankenaufsicht gehört auf den Prüfstand. Dies betrifft national die Zusammenarbeit zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und international die Schaffung einer harmonisierten Aufsichtspraxis, um das Abwandern risikoreicher Geschäfte in weniger streng regulierte Länder zu verhindern.
[Ermittlung und Schätzung des Loss Given Default im Leasing - Die Verlustquote als Mischverteilung ]
von Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels und Dipl.-Math. Hans Christian Elbracht
Der Beitrag stellt ein Verfahren zur Schätzung des Loss Given Default (LGD) von Leasingverträgen vor. Die typisch multimodale Form von LGD-Verteilungen im Leasing lässt sich nicht durch Klassifikation nach Objektarten, Kundentypen, Laufzeiten oder Ausfallzeitpunkten erklären. Folglich ist ein statistischer Ansatz zu verwenden, welcher die durch die Multimodalität zum Ausdruck kommende Heterogenität von LGD-Verteilungen erklären kann. Aktuelle Auswertungen belegen die Verbesserung von Schätzungen mit dem vorliegenden Mischverteilungsansatz im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren.