LWP 2007 Nr. 1:
[Zur gewerbesteuerlichen Behandlung des Leasings im Unternehmensteuerreformgesetz 2008]
von Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels und Dipl.-Vw. Patrick Wohl
Die zum Jahr 2008 in Kraft tretende Reform der Unternehmensbesteuerung betrifft die Vorteilhaftigkeit des Leasings im Vergleich zur Kreditfinanzierung in mehrfacher Hinsicht. Die Hinzurechnung pauschalierter Finanzierungsanteile von Leasingraten beim Leasingnehmer erhöht dessen Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und führt zu einer Erhöhung der Steuerlast, ohne dass dem auf Seiten des Leasinggebers eine entsprechende Entlastung gegenübersteht. Dies führt dazu, dass aus gewerbesteuerlicher Sicht eine Doppelbelastung von Leasingfinanzierungen auftritt, da die Refinanzierungskosten des Leasinggebers anteilig ebenfalls dessen Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Neben dieser doppelten Gewerbesteuerbelastung kann die Einführung der so genannten Zinsschranke bei zahlreichen davon betroffenen Unternehmen zu einer existenzbedrohenden Steuermehrbelastung führen. Um eine Steuerneutralität hinsichtlich der Kreditfinanzierung und des Leasings zu gewährleisten, sollte der Leasinggeber entsprechend der steuerlichen Mehrbelastung auf Seiten des Leasingnehmers entlastet werden. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwandes von Leasinginvestitionen bietet sich entweder eine Ausweitung des Bankenprivilegs auf Leasinggesellschaften oder ein Abzug der beim Leasingnehmer hinzugerechneten Finanzierungsanteile von der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des Leasinggebers an.
[Effizienzpotenziale in kommunalen Fuhrparks - Eine empirische Untersuchung zur (inter)kommunalen Fahrzeugnutzung und zum Outsourcing fahrzeugbezogener Dienstleistungen]
von Dipl.-Kfm. Patrick Neuhaus und Dipl.-Verwaltungsw. Elke Schmitz
Auf der Suche nach mehr Wirtschaftlichkeit in kommunalen Fuhrparks werden derzeit verstärkt Kooperationsansätze diskutiert, nach denen Kommunen ihre Tätigkeiten bündeln und sich gegenseitig ergänzen sollen. Die Nutzung von Dienstleistungen sowie die interkommunale Zusammenarbeit kann das Streben nach wirtschaftlicher Optimierung sinnvoll unterstützen. In diesem Zusammenhang werden in dem aktuellen Bauhofbericht (1/2007) der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) unterschiedliche Möglichkeiten des "Leistungszukaufs" identifiziert. Neben dem gezielten Zukauf externer Leistungen bietet sich auch Leasing und Miete als Realisierungsoption an. Durch diese Möglichkeit könnte insofern eine Effizienzsteigerung erzielt werden, als dass sich durch die Einbeziehung gewerblicher Leasinggeber qualitative Vorzüge in Form von z. B. Einkaufssynergien, Erschließung von Folgemärkten etc. einstellen können. Inwiefern sich die Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaften positiv auf wirtschaftliche Optimierung von Kommunen auswirkt, hängt allerdings auch von dem individuellen Bedarfsprofil und den geschlossenen Vertragsverhältnissen ab. So kann ein nachweisbarer wirtschaftlicher Vorteil für Kommunen nur dann entstehen, wenn der Leasinggeber Effizienzgewinne in Form von niedrigeren Preisen an den kommunalen Kunden weitergibt.
[Die Bedeutung von Leasing bei Public-Private-Partnership-Finanzierungen]
von Dipl.-Kfm. Peter Bürger
Public-Private-Partnership (PPP) zielt darauf ab, die Strukturen des öffentlichen Sektors mit dem Know-How der Privatwirtschaft zum gegenseitigen Nutzen zu verbinden. Der Anteil von PPP an den öffentlichen Investitionen in Deutschland liegt mit 4 % hinter den international 15 % im internationalen Durchschnitt. Im Hinblick auf die mit PPP zu erzielenden Synergiepotenziale und einer optimalen Risikoallokation ist eine Steigerung des Anteils in Deutschland zu erwarten. In diesem Zusammenhang kann Leasing zu einer Effizienzsteigerung bei bei der Realisierung von PPP-Projekten beitragen. Gerade im Immobilienbereich können so durch einen Planungsansatz, der den gesamten Immobilienlebenszyklus umfasst, Effizienzvorteile realisiert werden, die sich aus einer an die Bedürfnisse des Facility Managements angepassten Optimierung der Bau- und Betriebskosten ergeben. Neben Kostenvorteilen können auch durch eine effektive Risikoallokation Wirtschaftlichkeitsvorteile entstehen, falls der private Partner Risiken besser tragen kann als die öffentliche Hand.